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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Geltungsbereich

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ARCASCOUT, Inhaber: Stefan Siegel, Ulmenstraße 30, 18057 Rostock (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde") über Dienstleistungen im Bereich Hintergrundüberprüfung, OSINT-Recherche und Bewerber-Validierung. Sie finden ausschließlich Anwendung gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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Vertragsgegenstand

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Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Hintergrundprüfungen, OSINT-Recherchen und Bewerber-Validierungen durch den Anbieter gemäß der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung des Anbieters. Jeder Auftrag wird als Einzelauftrag digital abgewickelt; ein Dauerschuldverhältnis kommt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zustande. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt – sofern nicht anders vereinbart – durch Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.

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Leistungserbringung

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Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern Fristen oder Termine vereinbart wurden, sind diese nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Die Ergebnisse der Recherche (z. B. Reports, Analysen) werden dem Kunden nach Fertigstellung in digitaler Form (etwa per E-Mail oder über eine gesicherte Plattform) übermittelt. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen, bleibt jedoch dem Kunden gegenüber allein verantwortlich für die Vertragserfüllung.

Es wird klargestellt, dass es sich bei den Leistungen des Anbieters um Recherchedienstleistungen handelt, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie dafür, dass alle verfügbaren Informationen über eine Person gefunden werden oder dass die Ergebnisse in jeder Hinsicht vollständig oder aktuell sind. Der Anbieter wird jedoch alle vereinbarten Prüfschritte innerhalb der rechtlichen Grenzen durchführen. Ereignisse höherer Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfall von externen Datenquellen) können zu Verzögerungen führen; der Anbieter wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren.

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Mitwirkungspflichten des Kunden

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Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bei der Durchführung der Hintergrundprüfung angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, dem Anbieter die zur Prüfung erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Daten von Bewerbern oder Mitarbeitern) zu übermitteln, und dass etwaig erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen oder eine andere Rechtsgrundlage (z. B. berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 26 BDSG) die Datenübermittlung erlaubt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Datenbereitstellung durch den Kunden umfassend zu prüfen; etwaige Verstöße des Kunden gegen Datenschutzvorschriften fallen in dessen Verantwortungsbereich.

Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder sich die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögern, ist der Anbieter berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben. Entsteht dem Anbieter durch fehlende Mitwirkung ein Mehraufwand (z. B. zusätzliche Abstimmungen oder Wartezeiten), kann der Anbieter dafür eine angemessene Vergütung verlangen.

Die vom Anbieter gelieferten Berichte und Ergebnisse sind vom Kunden nach Erhalt auf offensichtliche Fehler zu prüfen. Etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich in Textform anzuzeigen.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

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Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten streng vertraulich zu behandeln. Der Anbieter wird sämtliche vom Kunden übermittelten Daten sowie die im Rahmen der Recherche gewonnenen Informationen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwenden und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, verarbeiten. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters verfügbar.

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO, z. B. bei der Überprüfung von vom Kunden bereitgestellten Bewerberdaten), wird der Anbieter mit dem Kunden einen den Anforderungen der DSGVO entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten an den Anbieter einzuhalten und insbesondere vertrauliche Personaldaten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen an den Anbieter zu übermitteln.

Beide Parteien werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff ergreifen. Vertrauliche Informationen dürfen an Dritte nur insoweit weitergegeben werden, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

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Zahlungsbedingungen

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Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder dem gültigen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt der Anbieter dem Kunden nach Erbringung der Leistung eine Rechnung, die ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig ist.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, stehen dem Anbieter die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB, derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Der Kunde ist nur berechtigt, gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich der Anbieter das Eigentum an ggf. übergebenen Unterlagen sowie sämtliche Rechte an den erbrachten Arbeitsergebnissen vor.

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Gewährleistung und Haftung

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Der Anbieter steht dafür ein, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Können zu erbringen. Sofern es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB handeln sollte und die Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, hat der Kunde dem Anbieter zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Bei Dienstleistungen (Dienstvertrag) besteht kein Anspruch auf einen konkreten Erfolg; es gilt dann ausschließlich die Haftungsregelung nachfolgend.

Der Anbieter haftet dem Grunde nach unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie – unabhängig vom Verschulden – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Kunden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Ergebnisse der Recherche, soweit deren Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit auf fehlenden oder falschen Angaben Dritter oder auf der Beschaffenheit öffentlich zugänglicher Quellen beruht. Der Kunde trägt die Verantwortung für Entscheidungen, die er auf Basis der vom Anbieter gelieferten Informationen trifft (z. B. Personalentscheidungen); eine Haftung des Anbieters für die Folgen solcher Entscheidungen ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben durch die vorstehenden Klauseln unberührt.

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Schlussbestimmungen

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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

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